RATGEBER · STAND 16.10.2026
Tattoostudio prüfen: Farben, Hygiene, Aufsicht (2026)
Bei der Wahl eines Tattoostudios helfen dir drei Fragen: Wer beaufsichtigt den Betrieb, wie wird dort gearbeitet, und was steht auf den verwendeten Farben? Diese Seite trennt, was Gesetze und Behörden vorgeben, von dem, was du selbst ansehen und erfragen kannst.
Wer darf ein Tattoostudio führen?
Für das Tätowieren gibt es keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, und ein Studio eröffnen kann jede Person. Frag deshalb nach dem Gewerbeschein. Meldet ein Studio sein Gewerbe an, erfährt auch das zuständige Gesundheitsamt davon und kann die Sauberkeit überprüfen.
Diese Fragen stellst du am besten vor der Buchung:
- Haben Sie einen Gewerbeschein, und können Sie ihn zeigen?
- Nach welchem Hygieneplan arbeiten Sie?
- Welche Tätowierfarben verwenden Sie, und von welchen Herstellern?
Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene
Ein Tattoostudio kann behördlich kontrolliert werden. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es in § 36 Absatz 2, bestimmte Betriebe durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch zu überwachen. Das Gesundheitsamt Kassel nennt dazu ausdrücklich Tattoo- und Piercingstudios.
Einzelne Länder haben dafür eigene Hygiene-Verordnungen erlassen. Bayern nennt das Tätowieren ausdrücklich in seinem Geltungsbereich. In Nordrhein-Westfalen fällt es ebenfalls darunter; dort muss jeder Betrieb einen an die Verhältnisse vor Ort angepassten Hygieneplan erstellen.
Welche Landesregeln für dein Studio gelten, hängt vom Bundesland ab. Wie oft kontrolliert wird und ob du Prüfergebnisse einsehen kannst, nennen die hier verwendeten Quellen nicht. Das erfragst du beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder deines Kreises.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Stadt Kassel, Gesundheitsamt Region Kassel, Freistaat Bayern (BAYERN.RECHT), Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de)
Was du im Studio selbst sehen kannst
Ein Rundgang ersetzt keine behördliche Prüfung, gibt dir aber einen ersten Eindruck. Bitte darum, dir den Raum zeigen zu lassen, in dem tätowiert wird. Frag außerdem, wie das Studio mit Einwegmaterial umgeht und wo die Farben aufbewahrt werden. Das Bundesumweltministerium nennt unter anderem diese Punkte, die auch Laien auffallen:
- Der Raum ist hell, sauber und gut gelüftet und vom Verkaufsraum getrennt.
- Die Tätowiererin oder der Tätowierer verwendet sterile Nadeln.
- Bei der Arbeit werden Einmalhandschuhe getragen.
Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Tätowierfarben: Was das Recht vorschreibt
Für Tätowiermittel gilt in Deutschland die Tätowiermittel-Verordnung (TätoV). Sie legt fest, wie Farben gekennzeichnet sein müssen, und untersagt bestimmte Stoffe. Laut Bundesumweltministerium muss auf dem Behältnis ein Mindesthaltbarkeitsdatum der ungeöffneten Packung stehen. Auf dem Etikett müssen zudem alle Inhaltsstoffe stehen und die Adresse des Herstellers oder Importeurs.
Dazu kommt EU-Recht: Die Chemikalienverordnung REACH (Anhang XVII) verbietet es, Gemische mit bestimmten Stoffen nach dem 4. Januar 2022 zum Tätowieren einzusetzen. Außerdem muss auf dem Etikett solcher Gemische stehen, dass sie für Tätowierungen oder Permanent Make-up gedacht sind.
Eine Liste erlaubter Farbstoffe gibt es nach Angaben des BVL bisher nicht. Für die Kontrolle dieser Vorschriften sind die Behörden der Marktüberwachung in den Ländern zuständig. Das Bundesumweltministerium hält zwei Nachfragen im Studio für sinnvoll:
- Können Sie mir bestätigen, dass Ihre Farben die deutschen Rechtsvorschriften erfüllen?
- Notieren Sie mir bitte, welche Farben Sie nehmen und was auf den Etiketten steht?
Quellen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Helpdesk REACH-CLP-Biozid, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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